Die Gremien


Generalversammlung



GV
Die Generalsversammlung (United Nations General Assembly), deren Sitzungsperiode jährlich im September beginnt, stellt eines der sechs Hauptorgane der Vereinten Nationen dar. Sie kann sich mit allen Fragen befassen, die die Charta der Vereinten Nationen berühren. Drei Themenbereiche werden besonders in den Fokus dieses Gremiums genommen: Friedenssicherung und Abrüstung, Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Wahrung der Menschenrechte. Sie kann zu allen entsprechenden Sachfragen zwar Empfehlungen in Form von Resolutionen verabschieden, diese sind für die Mitglieder rechtlich jedoch nicht verbindlich. Ihre Nichtbefolgung stellt also grundsätzlich keine Verletzung des Völkerrechts dar. Die GV ist das einzige Organ der Vereinten Nationen, in dem alle Staaten jeweils eine Stimme haben und damit gleichberechtigt sind. Somit kann eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder die Charta der Vereinten Nationen ändern. Dies ist zum Beispiel bei einer grundsätzlichen Neuordnung der Mitgliedsbeiträge oder einer Reform des Sicherheitsrates notwendig.
Allerdings ist bei Chartaänderungen zusätzlich auch die Zustimmung der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates vonnöten.

Menschenrechtsrat



MR
Der Menschenrechtsrat (United Nations Human Rights Council) löste im Rahmen der Reform der Vereinten Nationen im Juli 2006 die dem WiSo unterstellte Menschenrechtskommission ab. Der Rat soll im Auftrag der GV das zentrale politische Organ der weltweiten Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte sein und bildet ein Forum, in dem Regierungsvertreter und Nichtregierungsorganisationen (NGO's) öffentlich Menschenrechtsfragen erörtern können. Die 47 Mitglieder des Rates, die nach einem regionalen Schlüssel für drei Jahre von der GV gewählt werden, kommen in der Regel am Hauptsitz des Rates in Genf zusammen.

Sicherheitsrat



SR
Nach Artikel 24 der Charta der Vereinten Nationen trägt der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (United Nations Security Council) die „Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ und kann daher als de facto wichtigstes Gremium der Vereinten Nationen zu jeder Zeit zusammenkommen. Seine weitreichenden Kompetenzen unterteilen sich in politische und organisatorische Funktionen: In politischer Funktion kann der SR beispielsweise bei der friedlichen Streitbeilegung, bei regionalen Abmachungen und Maßnahmen zur Förderung der kollektiven Sicherheit tätig werden. Darüber hinaus ist er nach Kapitel VII der Charta bei der Bedrohung oder einem Bruch des Friedens ermächtigt, nicht-militärische und militärische Zwangsmaßnahmen zu ergreifen. Auf organisatorischer Ebene entscheidet der SR beispielsweise gemeinsam mit der GV über die Mitgliedschaft in der Vereinten Nationen sowie über die Wahl des Generalsekretärs und der Richter des Internationalen Gerichtshofes. Die von ihm beschlossenen Resolutionen haben einen völkerrechtlich bindenden Charakter. Beschlüsse des Sicherheitsrates bedürfen der Zustimmung von neun der 15 Mitglieder – einschließlich aller fünf ständigen Mitglieder mit Vetorecht (China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA).

United Nations Disarmament Comission/ Konferenz für Abrüstung der Vereinten Nationen



UNDC
The United Nations Disarmament Comission (UNDC) was founded in 1952 by the resolution 502 (VI) of the Gerneral Assembly. The General Assembly created the United Nations Disarmament Commission under the Security Council with a mandate to prepare proposals for a treaty for the regulation, limitation and balanced reduction of all armed forces and all armaments, including the elimination of all weapons of mass destruction. The UNDC, which meets for three weeks in the spring, operates in plenary meetings and working groups, the number of working groups depending on the number of substantive items on its agenda. The five geographical groups take turns assuming the chairmanship of the UNDC and its working groups. As a subordinate institution, superseded by the Security Council, the UNCD constitutes a declaratory and promoting body, the final implementation and enforcement of its negotiations is subject to the Security Council.
This conference is held in English.

Die Konferenz für Abrüstung der Vereinten Nationen wurde 1952 durch die Resolution 502 (VI) der Generalversammlung gegründet. Die Generalversammlung schuf die Konferenz subsidiär zum Sicherheitsrat, mit dem Mandat Vorschläge für Verträge auszuarbeiten, die die Regulierung, Begrenzung und gleichmäßige Reduktion aller bewaffneten Mächte und Waffen sowie die Zerstörung aller Massenvernichtungswaffen, festsetzen. Die UNCD, welche jährlich im Frühjahr für drei Wochen tagt, arbeitet in Vollversammlungen und Ausschüssen, die Anzahl der Ausschüsse ist dabei abhängig von der Anzahl von Kernpunkten in der Tagesordnung. Die fünf Regionalgruppen der UN wechseln sich bei der Vorsitzbildung der UNCD und ihrer Ausschüsse ab. Als eine unterstützende Institution, die dem Sicherheitsrat unterstellt ist, nimmt die UNCD eine feststellende und fördernde Rolle ein, die finale Implementierung und Umsetzung der Vorschläge der UNCD ist Aufgabe des Sicherheitsrates.
Diese Konferenz wird auf Englisch abgehalten.

Wirtschafts- und Sozialrat



WiSo
Der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (Economic and Social Council), der einmal jährlich im Juli abwechselnd in New York und Genf tagt, beschäftigt sich mit der Schaffung besserer Lebensbedingungen auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet. Er bildet mit seinen zahlreichen Kommissionen und Sonderorganisationen, etwa dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen „UNEP“, als Koordinierungsgremium eine Art Hilfsorgan der GV und kann selbst keine verbindlichen Resolutionen verfassen. Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit der anwesenden abstimmenden Mitglieder gültig. Jährlich wird von der GV ein Drittel der Mitglieder für drei Jahre gewählt; eine oder mehrere Wiederwahlen sind möglich. Über den WiSo-Rat sind alle bei den Vereinten Nationen tätigen NGO's zentral registriert, die zu mehreren Tausend gremienübergreifend auf sich aufmerksam machen und sich einzubringen. Sie können jedoch grundsätzlich in allen Gremien (sowohl Ober- als auch Untergremien) ihre Interessen unter Berücksichtigung ihrer eingeschränkten Rechte gemäß der Geschäftsordnung vertreten.

Das Umweltprogramm der UN



UNEP
Das Umweltprogramm der UN (United Nations Enviroment Program) ist eines der Hilfsgremien des Wirtschafts- und Sozialrates. Das Programm wurde 1972 mit der UN Resolution A/27/2997 ins Leben gerufen. Das Programm selbst beschreibt sich als Stimme der Umwelt in der UN und sichert sich als Vermittler für den schonenden Umgang mit der Umwelt. Mit verschiedenen Partnern aus Regierungen und der Zivilgesellschaft und NGOs setzt sich das Programm für eine nachhaltige Entwicklung ein. Am Ende dieser Treffen steht jeweils eine ausgehandelte politische Erklärung, die der Generalversammlung bzw. dem ECOSOC vorgelegt wird.
UNEP hat seinen Hauptsitz in Nairobi.

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