UNO


In der Organisation der Vereinten Nationen (United Nations Organization – UNO, UN) haben sich derzeit 193 Staaten in der Absicht zusammengeschlossen, den Weltfrieden zu bewahren und menschenwürdige Lebensbedingungen für die Völker der Welt zu gewährleisten. 1945 wurde die UNO von 51 Staaten gegründet, denn zwei Weltkriege innerhalb weniger Jahrzehnte hatten ihnen die Notwendigkeit einer handlungsfähigen Organisation zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens drastisch vor Augen geführt.
Im Verlauf von sechzig Jahren haben die UN ihren Mitgliederbestand fast vervierfacht. Selbst der Vatikan, der als einziger Staat der UNO nicht formell angehört, arbeitet als „aktives Nichtmitglied“ eng mit der Organisation zusam­men. Daher sind die Vereinten Nationen weltweit die einzige Institution, welche universelle Gültigkeit ihrer Ziele und Grundsätze für sich in Anspruch nehmen kann. Die UNO ist überdies aber auch eine Gemeinschaft von Staaten, die auf ihr Souveränitätsrecht Wert legen: alle politischen Entscheidungen und damit der Handlungsspielraum der UNO liegen in den Händen der Mitgliedstaaten.


Charta


Die UN-Charta ist das Gründungsdokument der Vereinten Nationen.
Die UN-Charta besteht aus einer Präambel und 19 Kapiteln mit 111 Artikeln. Die Präambel fasst zunächst allgemein das Bekenntnis der Mitgliedsstaaten zu den Zielen der Weltorganisation zusammen. Sie beginnt mit den Worten: „Wir die Völker der Vereinten Nationen – fest entschlossen, künftige Geschlechter von der Geißel des Krieges zu bewahren (…) bekräftigen, Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus anderen Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können“. Die Gründungsmitglieder entschließen sich, „den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren, Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen, die gewährleisten, dass Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird“. Um den „wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aller Völker zu fördern“, will man internationale Einrichtungen in Anspruch nehmen, heißt es in der Präambel weiter. Kapitel I der UN-Charta beschreibt die Ziele der Vereinten Nationen und legt die Grundsätze fest, nach denen die Organisation und ihre Mitglieder handeln sollen. Das oberste Ziel lautet Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit.

Hauptsitz


Am Hauptsitz der UNO in New York sind fünf der Hauptorgane angesiedelt, der Internationale Gerichtshof (IGH) hat seinen Sitz in Den Haag. Das Sekretariat verfügt zudem über Büros in Genf, Nairobi und Wien.

Finanzierung


Die Mitgliedsstaaten teilen sich die Kosten. Man unterscheidet Pflichtbeiträge, Pflicht-Beitragsumlagen und freiwillige Beitragsleistungen. Hierbei gilt: reichere Länder zahlen mehr als ärmere Länder. Jedoch muss jeder Mitglied­sstaat ein Minimum des Gesamtbudgets beisteuern. Die UN sind darauf angewiesen, dass die Mitglieder ihre Beiträge pünktlich zahlen. „Planspiel“ wie in der Realität – kann dazu beitragen, Leben zu retten und Zukunft zu sichern, dafür gilt es, auch die kleinste Chance zu nutzen.


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